Sardinien Intim

Diskotheken verboten, Kirmessen erlaubt: Sardinien-Urlaub und Corona – alle Regeln vom Taxi bis zum Agriturismo

Le Piscine Fornelli – die magische Meerenge zwischen Stintino und Asinara, gesehen von Daniele Macis.

Cagliari, 22. Augut 2020. Nach erheblichen Anfangsschwierigkeiten haben sich die Einreisebedingungen nach Sardinien während der Corona-Pandemie zu einem Großteil entspannt. Flug- und Fährhafen haben ihren Betrieb wieder aufgenommen – unter Beachtung der Abstands- und Hygieneregeln.

Allerdings gibt es lokal aufgrund der in mehreren Kommunen zum Teil wieder stark anzeigenden Corona-Neuinfektionszahlen inzwischen wieder einige Beschränken, vor allem, was die Maskenpflicht sowie die Öffnungsmodalitäten von Stränden betrifft. Diskotheken sind seit dem 18. August vorerst wieder in ganz Italien wieder komplett geschlossen. Auf Sardinien hatte es gleiche mehrere Hotspots dort gegeben – wie zum Beispiel in Carlofote, Porto Rotondo und Porto Cervo.

In den amtlichen Anordnungen kann auf der Internetseite der Region Sardinien nachgelesen werden, wie die Bestimmungen im Einzelnen aussehen. Hier der Link zur Anordnung Nr. 39 vom 12. August (auf Italienisch).

Selbstauskunfts-Formular online erledigen

Eingespielt hat sich inzwischen auch das Ausfüllen eines Selbstauskunft-Formulars, auf dem alle Reisenden Angaben zur Reise selbst, dem oder den Zielen sowie zum Gesundheitszustand machen müssen. Alle wichtigen Informationen finden sich in der Chronologie des Corona-Reisetickers von Sardinien Intim. Wer Detailfragen zum Ausfüllen hat, möge sich die Kommentare durchlesen, wo viele Tipps von den Lesern verraten werden.

Sardinien Intim fasst an dieser Stelle die wichtigsten Corona-Regeln zusammen, die Anfang Juni zur Wiederöffnung der Insel nach dem Lockdown erlassen wurden und im Großen und Ganzen noch immer gelten. Wen der Originaltext interessiert, kann ihn hier auf der Homepage der Region Sardinien herunterladen (bislang nur auf Italienisch). Die Regeln werden so weit wie möglich ergänzt und aktualisiert!

Zählt zu den schönsten Stränden Sardiniens: Cala Mariolu. Die Zahlen der Badegäste sind wegen der Coronapandemie allerdings deutlich stärker begrenzt als ohne schon. Foto: Enrico Travels

App “Sardegna Sicura” ab sofort aktiv!

Seit dem 13. Juni kann diese Registrierung auch über die App “Sardegna Sicura” erledigt werden (hier alle Infos zu Anmeldung im Corona-Ticker von Sardinien Intim), die ab sofort im App-Store kostenlos runtergeladen werden kann. Zusätzlich kann dort auf freiwilliger Basis eine Tracing-Funktion (“Tracciamento volontario spostamenti”) aktiviert werden, mit der die Region die Bewegungen von allen, die diese Funktion aktiviert haben, auch im Nachhinein nachvollziehen kann. Sie dient der Nachverfolgung von Kontaktpersonen, die mit Covid-19-Infizierten in Berührung kamen. Die Folge kann in bestimmten Fällen eine behördlich angeordnete Quarantäne sein.

Die Region Sardinien hat ein umfassendes Regelwerk am 3. Juni erlassen, was wo wie erlaubt ist auf Sardinien, solange die Coronapandemie noch nicht besiegt ist. Sardinien Intim zeigt hier eine Zusammenfassung der wichtigsten von ihnen, die für Urlauber relevant und nicht in deutscher Sprache verfügbar sind.

Corona, Strand und Sardinien im Sommer 2020

Die folgenden Regeln gelten sowohl für unbewirtschaftete, bewirtschaftete Strände als auch für Badeanstalten am Meer und richten sich an verantwortliche Gemeinden, Betreiber und Gäste:

• es soll dafür gesorgt werden, dass eine “angemessene Information für die Gäste anderer Nationalitäten” zur Infektionsvorsorge gesorgt wird
• Gruppensport ist verboten; die Abstandsregeln von mindestens einem Meter gelten auch am und im Meer für alle, die nicht in einem Haushalt zusammenleben
Strandsportarten wie Strandtennis, Windsurfing, Schwimmen, sind erlaubt – unter Einhalten der Abstandsregeln. Bei Gruppensportarten wie Beachvolleyball müssen “zuständige Stellen” konsultiert werden (dies wird in der Anordnung der Regierung – wie vieles andere – nicht näher erläutert)
• an bewirtschafteten Strandanlagen muss für die Bereitstellung von ausreichenden Hygienemitteln für die Hände gesorgt werden
• der Einsatz von so genannten “steward di spiaggia”, die die Touristen persönlich zu ihren Strandschirmen begleiten soll, soll “gefördert werden
Eine App soll eine Platzreservierung auf den Stränden, die immer öfter auch selbst ohne das Abstandsproblem zu Coronazeiten nur noch eine begrenzte Anzahl von Gästen aufnehmen, für einen Zeitraum von bis zu 14 Tagen garantieren. (für detaillierte Infos von bestimmten Stränden empfehlen wir Anrufe im Pro Loco, dem örtlichen Tourismusbüro für die jeweiligen Strände zuständigen Gemeinde)
• vor dem Strandzutritt kann autorisiertes Personal die mit Thermoscannern kontaktlos die Körpertemperatur messen; wer mehr Grad als 37,5 hat, wird den Strand nicht betreten dürfen (und eventuell dem Gesundheitsamt gemeldet werden, das im Zweifelsfall eine sofortige Quarantäne verhängt)
• die Kassenbereiche müssen entweder durch transparente Scheiben von den Touristen getrennt sein; ansonsten muss das Personal Masken tragen
• vorzugsweise soll kontaktlose Zahlung ermöglicht werden
• die Schattenzonen sollen ausdehnt werden, um Ansammlungen zu vermeiden
• Die Abstände zwischen den Strandschirmen sollen so gewählt werden, dass sie “mindestens eine Oberfläche von 10 Quadratmetern für jeden Schirm garantieren”, und zwar “unabhängig davon, ob die Schirme in horizontalen Reihen oder Rauten aufgestellt werden”
Zwischen Strandliegen, Sitzen, Sonnenbänken muss ein Abstand von 1,5 Meter garantiert sein
das Strandmobiliar muss jeden Tag spätestens abends komplett desinfiziert werden

Corona-Regeln für Hotels und Agriturismi auf Sardinien

• die Betreiber der Anlage müssen dafür Sorge tragen, dass auch nichtitalienische Kunden angemessen über die Schutzmaßnahmen informiert werden
• die Abstandsregeln – Minimum 1 Meter – sind auch im Hotel in allen öffentlichen Bereichen unbedingt einzuhalten, das gilt auch für die Fahrstuhlbenutzung (Mitglieder desselben Haushalts scheinen davon ausgenommen zu sein)
• die Betreiber sind berechtigt, mit Thermoscannern die Körpertemperatur der Gäste zu messen. Übersteigt sie 37,5 Grad, wird der Zutritt verwehrt (Anm.d.Red.: unklar ist bislang, ob das Personal in dem Fall die Anordnung hat, einen Coronatest zu machen, was jedoch wahrscheinlich sein dürfte, allein aus Haftungsgründen für die anderen Hotelgäste und das Personal; fällt der dann positiv aus, dürfte sofort die Quarantäne-Pflicht für die gesamte Reisegruppe greifen)
• Kreditkartenzahlung soll bevorzugt werden
• es besteht Maskenpflicht in allen allgemein zugänglichen Orten der Unterkünfte – auch für das Personal, allerdings nur, soweit der Mindestanstand von einem Meter nicht eingehalten werden kann
• überall müssen für ausreichende Desinfektionsmittel für die Gäste vorhanden sein
• alle Gegenstände, die von den Hotelgästen benutzt werden, müssen nach jedem Gästewechsel desinfiziert werden
• die Betreiber müssen auf ausreichende Lüftung aller Räume achten
• Klimaanlagen, die nicht mit Frischluftzufuhr, sondern Luftumwälzung arbeiten, sind in den öffentlich zugänglichen Bereichen komplett auszuschalten

Corona-Regen für Camping-Plätze auf Sardinien

• die Betreiber der Anlage müssen dafür Sorge tragen, dass auch nichtitalienische Kunden angemessen über die Schutzmaßnahmen informiert werden
• die Abstände zwischen verschiedenen Eingängen von Zelten, Campern oder Wohnwagen müssen mindestes drei Meter betragen; für alle Nicht-Eingangsbereiche gilt ein Mindestabstand von 1,50 Meter
• die Betreiber sind berechtigt, mit Thermoscannern die Körpertemperatur der Gäste zu messen. Übersteigt sie 37,5 Grad, wird der Zutritt verwehrt (Anm.d.Red.: unklar ist bislang, ob das Personal in dem Fall die Anordnung hat, einen Coronatest zu machen, was jedoch wahrscheinlich sein dürfte, allein aus Haftungsgründen für die anderen Hotelgäste und das Personal; fällt der dann positiv aus, dürfte sofort die Quarantäne-Pflicht für die gesamte Reisegruppe greifen)
• auch auf den Campingplätzen gilt die Einhaltung des Mindestabstandes von einem Meter (ausgenommen: Personen desselben Haushalts)
• das Platzpersonal ist angewiesen, die Einhaltung der Sicherheitsabstände zu kontrollieren
• die Campingplatz-Gäste sind zum Tragen eines Atemschutzes verpflichtet, sowie sich sich außerhalb des ihnen zugewiesen Areals befinden – und auch immer dann, wenn kein Sport betrieben wird und der Mindestanstand von einem Meter zu anderen, nicht zum eigenen Haushalt gehörenden Personen nicht eingehalten werden kann
• Das Personal muss eine Atemschutz immer dann tragen, wenn Gäste anwesend sind und immer auf den Mindestabstand von einem Meter achten
• wie in den Hotels und Restaurants muss auch auf den Campingplätzen überall für ausreichende Desinfektionsmöglichkeiten vor allem für die Hände gegeben sein
• alle Anlagen des Campingplatzes, die von Gästen benutzt werden, sind regelmäßig zu desinfizieren
• die sanitären Anlagen müssen mindestens dreimal täglich gereinigt werden
• für alle internen Räume gelten die gleichen Lüftungsbedingungen wie für Hotels

Corona-Regeln für Restaurants auf Sardinien

• am Eingang kann die Körpertemperatur (mit Thermoscannern) gemessen werden. Wessen Temperatur über 37,5 Grad liegt, der hat schlechte Karten für ein Diner im Restaurant
• die Gäste müssen, solange sie nicht am Tisch sitzen, Atemschutz tragen
• die Speisekarten sollen bevorzugt online angeboten werden – oder zumindest in eingeschweißter Form, damit sie effektiver desinfiziert werden können
• wo möglich, sollen Außenbereiche der Restaurants für die Bewirtung angeboten werden; der Abstand zwischen den Gästen muss überall immer mindestens einen Meter betragen
• die Restaurants selbst müssen sich um das kümmern, was die Region selbst beim Einreiseformular mit medizinischen Angaben nicht schafft: Sicherheitsinfos auch in anderen Sprachen bereitstellen
• es müssen überall ausreichend Desinfektionsmittel zur Verfügung stehen; WC-Bereiche müssen mehrmals am Tag desinfiziert werden
• die Plätze sollten so weit wie möglich per Reservierung vergeben werden (Tipp: lohnt sich bestimmt, denn wegen der Abstandsregeln sind wie in anderen Ländern auch derzeit die Platzkapazitäten schnell am Limit; wer böse Überraschungen vermeiden will, sollte also besser im Voraus planen); die Daten der Gäste werden 14 Tage lang aufbewahrt (Hintergrund ist klar – um herausfinden zu können, wo wer neben Personen saß, die infiziert sind)
• am Tresen dürfen Plätze nur besetzt werden, wenn der Sicherheitsabstand von einem Meter eingehalten wird
• Buffets sind verboten
• das Personal muss Atemschutzmasken tragen und für ausreichende Handhygiene sorgen
• Innenräume müssen so oft wie möglich gelüftet werden; die Luftzirkulation von Klimaanlagen (Luftumwälzung ohne Frischluft) ist, soweit technisch möglich, zu vermeiden
• kontaktlose Zahlung ist zu bevorzugen

“Spucken verboten”: Corona-Regeln für Schwimmbäder

Die folgenden Regeln gelten für öffentliche Schwimmbäder inklusive Hotel und Agriturismi und Ähnlichem.

• am Eingang kann die Körpertemperatur (mit Thermoscannern) gemessen werden. Wessen Temperatur über 37,5 Grad liegt, für den ist zumindest Schluss mit Plantschen, denn ihm/ihr wird der Eingang verwehrt
• es ist verboten, Tribünenbereiche zu betreten, Feste oder Unterhaltungsveranstaltungen jeder Art abzuhalten
Mindestabstand von einem Meter ist einzuhalten – mit Ausnahme der Personen des selben Haushalts
• Platzreservierung soll über eine App organisiert werden (über welche, sagt die Anordnung nicht) – für einen Zeitraum bis zu 14 Tagen
• alle persönlichen Sachen müssen in einer persönlichen Tasche aufbewahrt werden; es wird abgeraten davon, gemeinsame Spinde zu nutzen
• Desinfektionsmittel müssen von den Schwimmbadbetreibern in ausreichendem Maße bereitgestellt werden
jeder Person muss ein Platz von mindestens 7 Quadratmetern zur Verfügung stehen; das gilt auch für das Wasser (keine Sorge: ums Ausrechnen der Maximalzahl der Gäste im Becken müssen sich die Betreiber kümmern)
der Abstand von Liegen muss mindestens 1,5 Meter betragen – für Personen, die nicht zu einem Haushalt gehören (es gibt Spielraum, das den Gästen in Eigenverantwortung zu überlassen)
• vor dem Betreten des Schwimmbeckens ist duschen mit Seife Pflicht – ebenso eine Badehaube
Spucken ist verboten – ebenso wie das Urinieren ins Wasser oder das Naseschneuzen (man kann sich das Lachen nicht verkneifen – scheint ja echt wild zuzugehen in den Becken, in den der Verfasser dieser Anordnung badet)
• natürlich müssen alle Gegenstände desinfiziert werden, nachdem Gäste das Schwimmbad verlassen haben

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